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Datenherausgabe durch Bürgerämter nur nach Zustimmung |
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Geschrieben von: Nedra
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Dienstag, den 04. Oktober 2011 um 14:25 Uhr |
Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab.
Alle Bürgerämter des Landkreises werden angehalten, diese Praxis zu beenden, da sie dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung widerspricht. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. Oktober 2011 um 15:01 Uhr |